1. Warum braucht das Bayerische Rote Kreuz Fördermitglieder?
„Das Rote Kreuz hilft.“ - Dies lernt hierzulande jedes Kind schon von klein auf. Aber wieso kann es helfen? Wer sorgt dafür, dass es immer da ist, wenn Hilfe gebraucht wird? Dafür sorgen die rund 180.000 aktiven Helfer, die ihre Freizeit, ihre Kraft und ihr Knowhow selbstlos für andere einsetzen. Dafür sorgen rund 25.000 hauptamtliche Mitarbeitende in verschiedensten Arbeitsbereichen. Dafür sorgen bayernweit v.a. die 750.000 Fördermitglieder, die mit ihrem Beitrag die Organisation langfristig unterstützen.
BRK-Fördermitglieder unterstützen durch ihren regelmäßigen Beitrag nachhaltig die Rotkreuz-Arbeit. Die Beiträge der Fördermitglieder werden für die ehrenamtliche Arbeit in den Gliederungen vor Ort verwendet, für Aufgabengebiete, die nicht durch Krankenkassen, Pflegekassen oder staatliche Quellen finanziert werden. Viele solcher Aufgaben, ob im Katastrophenschutz, im Sanitätsdienst oder im Wohlfahrtsbereich könnten ohne freiwillige Helfer nicht umgesetzt werden. Doch auch diese ehrenamtliche Arbeit muss finanziert werden. Die Aktiven tragen eine hohe Verantwortung. Dafür müssen sie geschult und ausgerüstet werden. Ihr Einsatz muss koordiniert und begleitet werden. Deshalb sind die Beiträge von Fördermitgliedern für die Kreisverbände so wichtig.
Zudem muss sich das BRK als Anwalt der Bedürftigen, die am Rande unserer Gesellschaft leben, Gehör verschaffen, muss dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft diese nicht vergisst. Je mehr Fördermitglieder und ehrenamtliche Helfer das Rote Kreuz hat, umso eher wird es als wichtige gesellschaftliche Kraft wahrgenommen, die sich für notleidendende Menschen sowohl bayernweit, im eigenen Land als auch weltweit einsetzt.
Als gemeinnützige Organisation kann das Bayerische Rote Kreuz seinen Fördermitgliedern keine Vereinsvorteile oder Vergünstigungen bieten, wohl aber das gute Gefühl, Menschen zu helfen, die auf diese Hilfe angewiesen sind.
2. Wie hat sich die Zahl der Förderer des BRK in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Erfreulicherweise ist die Zahl der Fördermitglieder und der ehrenamtlich Aktiven beim BRK stabil geblieben. Vor allem junge Leute lassen sich auch kurzfristig für Projekte gewinnen. Beispiele dafür waren z.B. die Flüchtlingssituation in 2015 oder die Flutkatastrophen in Niederbayern 2013 und 2016. Außerdem interessieren sich viele Menschen für die Freiwilligendienste (FSJ und Bundesfreiwilligendienst), bei denen das BRK bayernweit einer der größten Anbieter ist.
Vielfältige Gründe sprechen dafür, dass die Zahl der Förderer in nächster Zeit sinken wird: Eine Ursache ist der demografische Wandel. Das Bayerische Rote Kreuz hatte in den vergangenen Jahrzehnten viele Fördermitglieder, die aufgrund ihrer Kriegs- und Nachkriegserfahrungen das Rote Kreuz unterstützen wollten.
Außerdem hat das BRK - wie andere Mitgliedsorganisationen auch - die Erfahrung machen müssen, dass viele Menschen, vor allem jüngere, nicht mehr bereit sind, sich ihr Leben lang an nur eine Organisation zu binden.
Auf der einen Seite haben wir ein steigendes, ehrenamtliches Engagement und auf der anderen Seite eine sinkende Finanzierungssicherheit durch Fördermitgliedschaften. Deshalb bleibt die Fördermitgliederwerbung für das BRK ein wichtiges Standbein, um weiterhin eine solide Basis an finanzieller Unterstützung aus der Bevölkerung zu erhalten.
3. Warum macht das BRK Haustür-Fundraising?
Die BRK-Verbände in den Regionen unternehmen viele Anstrengungen, um neue Fördermitglieder und Ehrenamtliche zu gewinnen. Verschiedene Möglichkeiten der Ansprache, wie Mailings, Telefon- oder Online-Fundraising, wurden erprobt. Auch Rotkreuzkurse und Events, wie Tage der offenen Tür, werden in vielen Kreisverbänden genutzt, um Mitglieder zu gewinnen.
Das Haustür-Fundraising kann durch diese Bemühungen nicht ersetzt werden. Nur die Tür-zu-Tür-Fundraising- und Standwerbung bieten die Möglichkeit, mit Menschen ausreichend ins Gespräch zu kommen, ihnen die Notwendigkeit von Rotkreuzarbeit eindringlich vor Augen zu führen.
Viele Verbände arbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich mit Tür-zu-Tür-Fundraising. Alle zwei bis drei Jahre kündigen sie die Werbeaktionen in der lokalen Presse an, damit sich die Bevölkerung darauf einstellen kann. Außerdem wird der Kontakt auch genutzt, Bürger über die regionalen Aktivitäten und Angebote des Rotkreuz-Verbandes vor Ort zu informieren.
Die Voraussetzungen für das Haustür-Fundraising sind in den einzelnen BRK-Verbänden sehr unterschiedlich. Die Gewinnung von Fördermitgliedern wird dabei vor allem über Dienstleister organisiert.
Langjährige Fördermitgliedschaften und ihre Beiträge sichern die Finanzierung unser satzungsgemäßen Aufgaben.
4. Wie wird sichergestellt, dass die Haustürwerber sich korrekt verhalten?
Es wird sehr großen Wert darauf gelegt, dass die Mitarbeitende seriös auftreten und über Rotkreuz-Wissen verfügen. Auch die Besonderheiten und Angebote des jeweiligen BRK-Verbandes müssen die Werbe-Beauftragten kennen, um überzeugend auf Fragen zum lokalen Roten Kreuz antworten zu können. Deshalb werden sie regelmäßig geschult. In vielen Kreisverbänden haben die Beauftragten vor ihrer Arbeitsaufnahme einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren.
In dem umfassenden Regelwerk, das der DRK-Bundesverband den Kreisverbänden zur Verfügung gestellt hat, sind auch Qualitätskriterien für ein seriöses Haustür-Fundraising enthalten.
Maßgeblich ist ein respektvoller Umgang mit allen Gesprächspartnern. Jedes Gespräch hat seriös, aufrichtig und wahrheitsgemäß zu erfolgen.
- Die Gespräche dürfen nicht aggressiv oder aufdringlich geführt und etwaige Schwächen, wie Seh- und Hörschwierigkeiten, ein geistiges und/oder körperliches Handicap oder Sprachunkenntnis ausgenutzt werden.
- In Aussiedlereinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Nichtsesshafte darf grundsätzlich nicht geworben werden.
- Ebenso dürfen Personen, die noch nicht volljährig sind, nicht als neues Fördermitglied gewonnen werden.
- Bargeld, Schecks oder Sachspenden dürfen im Zusammenhang mit der Mitgliedergewinnung nicht angenommen werden.
- Den Angesprochenen muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei der Mitgliedschaft nicht um eine einmalige Spende, sondern um eine dauerhafte Unterstützung handelt.
- Bei der Gewinnung neuer Fördermitglieder dürfen die beauftragten Mitarbeitenden, die nicht hauptamtlich für den werbenden BRK-Verband tätig sind, nicht als direkter Vertreter der jeweiligen Organisation auftreten, sondern müssen den Interessenten die Art der Geschäftsbeziehung darlegen. Die Mitgliedergewinnung ist als eine von einem Dienstleister durchzuführende Maßnahme darzustellen, durch entsprechende Verweise auf den Aufnahmeanträgen und den Namensschildern sowie Rotkreuz-Ausweisen, die die beauftragten Mitarbeitenden stets bei sich tragen.
- Eine negative Darstellung von anderen Einrichtungen oder Organisationen wird nicht geduldet.
- Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Werbebeauftragte ein Notfallhelfer ist, der sich in einem Rettungseinsatz befindet.
Diese Vorgaben sollen von den zuständigen Stellen in den Verbänden kontrolliert werden.
5. Wie kann ein Bürger sicher sein, dass es sich bei dem Werber wirklich um einen BRK-Beauftragten handelt?
Jeder Werbe-Beauftragte muss sich durch ein entsprechendes BRK-Dokument korrekt ausweisen können. In den beauftragenden Kreisverbänden gibt es Nachfragemöglichkeiten. In den meisten Fällen kann der Beauftrage auch den Telefonkontakt nennen.
Tür-zu-Tür-Fundraiser des BRK treten in der Regel in Rotkreuz-Kleidung auf, durch die sie auf den ersten Blick als legitimer Vertreter des BRK wahrgenommen werden können (auch um die Gefahr von Trittbrettfahrern zu reduzieren). Das können Rotkreuz-T-Shirts und Jacken sein. Die Kleidung darf aber nicht verwechselbar mit der Einsatzbekleidung eines Rettungsdienstmitarbeitenden sein. Es wird empfohlen, dass die Jacken der Beauftragten mit einem Schriftzug, wie zum Beispiel „Mitgliederservice“ versehen sind. In den Qualitätskriterien, die in oben genanntem Regelwerk empfohlen werden, heißt es dazu:
„Bei der speziellen Bekleidung der Werbebeauftragten darf es sich nicht um Einsatzbekleidung gemäß Dienstbekleidungsordnung handeln. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um Mitarbeitende des BRK-Rettungsdienstes oder von BRK-Bereitschaften handelt. Die Bekleidung für die Werbebeauftragten darf nur getragen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Werbebeauftragte ist Mitglied im Bayerischen Roten Kreuz bzw. zu einer Rotkreuz-Gemeinschaft zugehörig.
- Der Werbebeauftragte ist in Erfüllung eines dienstlichen Auftrags bzw. mit besonderer Genehmigung (Beauftragung durch den BRK-Verband) unterwegs.
- Seine Erste-Hilfe-Grundausbildung, Erste-Hilfe-Training oder eine höherwertige Ausbildung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück.
- Er führt einen gültigen Ausweis zur Mitgliedergewinnung (Ausweis zur Mitgliedergewinnung) mit sich.“
6. Treten die Werber als Mitarbeitende des Bayerischen Roten Kreuzes auf?
Unsere Werber treten als Teil des BRK auf. Die Werbeaktionen werden auf Kreisverbandsebene organisiert, demensprechend sind unsere Werber für die jeweilige Kreisgeschäftsstelle tätig und treten im Namen und in deren Auftrag auf. Es findet hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern bzw. unseren Werbern mit den jeweiligen Kreisverbänden statt.
Dass die Werbeaktion in einem BRK-Kreisverband durch einen Dienstleister durchgeführt wird, wird im Zuge der Werbung transparent kommuniziert. Diese Information ist sowohl auf den Spendenformularen als auch in der anschließenden Begrüßung für die Bürger sichtbar.
Zusätzlich wird die Werbeaktion regelmäßig in Lokalzeitungen sowie auf der Homepage der Rot Kreuz Kreisverbände angekündigt. Auch auf den Homepages des Roten Kreuzes ist grundsätzlich vermerkt, dass eine Zusammenarbeit mit einer Agentur stattfindet.
7. Wofür werden die Spendenbeiträge der Fördermitglieder verwendet?
Die Fördermitgliedsbeiträge, die durch eigene Werbeaktionen und durch Werbemaßnahmen in Zusammenarbeit mit Dienstleistern durchgeführt werden, kommen vollständig den BRK-Kreisverbänden zugute. Sie werden dort zur Finanzierung von Aktivitäten des jeweiligen Kreisverbandes eingesetzt, für die es keine anderweitige Refinanzierung gibt. Dies sind insbesondere die Ausstattung, Ausbildung und Versicherung von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Gemeinschaften Wasserwacht, Bereitschaften und Bergwacht und die Ausstattung, Ausbildung und Versicherung der ehrenamtlichen Mitwirkenden in den Gemeinschaften Jugendrotkreuz und Wohlfahrts- und Sozialarbeit. Der Verwaltungsanteil orientiert sich dabei an den Vorgaben des Deutschen Spendensiegels. Von diesem Verwaltungsanteil werden auch die Dienstleister im Haustür-Fundraising regulär bezahlt.
8. Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und der BRK-Fördermitgliedschaft?
Eine Spende ist in der Regel eine einmalige finanzielle Zuwendung an das BRK, um allgemein die Arbeit des Bayerischen Roten Kreuzes zu unterstützen oder um explizit ein bestimmtes Projekt zu unterstützen. Die Fördermitgliedschaft ist eine Dauerspende, die das Fördermitglied jährlich an die jeweilige BRK-Organisation abgibt. Die Gelder werden nach den jeweiligen Aufgaben nach der Satzung des BRK verwendet. Eine Übersicht über die Mittelverwendung kann der entsprechende Kreisverband geben.
Laut BRK-Satzung (§10, 1) gilt: Jedes Mitglied kann seinen Austritt jederzeit schriftlich gegenüber seinem Kreisverband erklären. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet.
9. Welche Standards erwartet das BRK von seinen Dienstleistern?
Das BRK besteht auf qualitätsgesicherte, ständig überprüfte und verbesserte Praxis der Mitgliederwerbung an der Haustür. Dabei muss diese in voller Übereinstimmung mit den ethischen Standards und den Grundsätzen des Roten Kreuzes, insbesondere mit dem Grundsatz der Freiwilligkeit, sein.
Gemeinsam mit unseren Dienstleistern arbeiten wir stetig an der Verbesserung der Qualität. Hierzu stehen wir Ihnen sehr gerne für weitere Angaben zur Verfügung.
10. Welche moralischen Standards gibt es und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
Zunächst verpflichten sich alle Mitarbeitende bereits vertraglich, die Werbung stets in seriöser und höflicher Art und Weise durchzuführen.
Es gibt eine Qualitätsinitiative, deren Standards für unsere Dienstleister gelten. In Deutschland ist dies die derzeit in Gründung befindliche QISH (Qualitätsinitiative für Straßen- und Haustürwerbung).
Die QISH wurde erst kürzlich gegründet. Für Presseanfragen zur QISH können Sie sich gerne an die dortige Ombudsstelle wenden: Tel.: +49 30 364686-51; Fax: +49 30 364686-55; E-Mail: ombudsstelle(at)qish.de
11. Wo kann man sich beschweren, falls die Werber nicht korrekt auftreten?
Ansprechpartner ist in jedem Fall der regionale Rotkreuzverband vor Ort. Die Telefonnummern der Kreisverbände, falls nicht bekannt, sind zu finden unter: https://www.brk.de/rotes-kreuz/adressen/kreisverbaende/
Für den BRK-Kreisverband Rosenheim wenden Sie sich gerne an Matthias Baumann, die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte oben.