Vielleicht beschäftigt Sie das Thema "Testament" bereits seit einiger Zeit. Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und Ihre Liebsten auf die beste Art und Weise abgesichert sind. Darüber hinaus haben Sie die Chance, Zukunft zu gestalten und sich für Projekte zu engagieren, die Ihnen am Herzen liegen.
Das Rote Kreuz steht für unparteiische Hilfe für Menschen in Not – ob bei Naturkatastrophen, im Krieg, bei Krankheit oder in persönlichen Notsituationen. Wenn Sie uns bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützen möchten, können Sie dies zum Beispiel mit einem Testament zugunsten des BRK Kreisverband Rosenheim tun.
Erbschaften und Vermächtnisse
Mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrages können Sie jemandem einen Vermögensvorteil durch ein Vermächtnis zukommen lassen, ohne ihn als Erben einzusetzen. Sie können zum Beispiel eine genau festgelegte Geldsumme, einen Wertgegenstand (Gemälde, Schmuck etc.) oder auch ein Wohnrecht an einen sogenannten Vermächtnisnehmer weitergeben.
Vermächtnisnehmer und ihre Rechte
Der Vermächtnisnehmer erhält die versprochenen Vermögenswerte oder Nutzrechte nach der Testamentseröffnung von den Erben. Wie eine Erbschaft ist auch ein Vermächtnis zugunsten gemeinnütziger Organisationen von der Erbschaftssteuer befreit.
Wenn Sie die Zukunft gestalten und für Projekte des Roten Kreuzes in Rosenheim, die Ihnen am Herzen liegen, die Weichen stellen wollen, dann verwenden Sie bitte in Ihrem Vermächtnis folgende Bezeichnung:
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Rosenheim
Tegernseestr. 5
83022 Rosenheim
Zukunft gestalten
Über das eigene Leben hinaus können Sie durch ein Testament die Zukunft gestalten und Projekte unterstützen, die Ihnen wichtig sind. Testamentspenden ermöglichen es dem BRK Kreisverband Rosenheim, Hilfe zu leisten, Leben zu retten, Benachteiligten zu helfen und Leid zu lindern.
Steuerliche Vorteile
Ein weiterer Vorteil einer Testamentspende ist die steuerliche Begünstigung. Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisationen wie dem BRK Kreisverband Rosenheim sind von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass der gesamte Betrag Ihrer Spende direkt und ohne Abzüge unserer gemeinnützigen Arbeit zugutekommt. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vermächtnis vollständig für den guten Zweck eingesetzt wird.
Es kostet Überwindung, sich mit dem eigenen Testament auseinanderzusetzen. Zum einen erinnert der Gedanke an den Nachlass an die eigene Sterblichkeit. Zum anderen möchte man niemanden benachteiligen und keine Konflikte verursachen. Gerade das verhindert ein Testament. Damit können Sie dafür sorgen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird und Ihre Liebsten auf die beste Art und Weise abgesichert werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinsam können wir die Zukunft gestalten und Menschen in Not helfen. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.