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Foto: S. Schleicher / DRK e.V.
Bewusstlosigkeit
Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Der Betroffene droht zu ersticken.
Vorgehen beim Auffinden einer Person
Betroffenen ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt
Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind
Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist
Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.
Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.