An wen richten sich die Entlastenden Hilfen?
- an Personen, die zu Hause einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn pflegen
- an Pflegebedürftige selbst, denn wir bieten auch Tages- und Kurzzeitpflege sowie weitere Betreuungs- und Kulturangebote an.
Welche Angebote gibt es?
- Ehrenamtlicher Besuchsdienst (§45), der stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt
- Pflegeberatungseinsätze (§37 Abs. 3)
- Stundenweise Verhinderungspflege nach §39
Was kosten diese Angebote?
Wo kann ich mehr erfahren?
Wir empfehlen beispielhaft zwei Broschüren zu diesen Themen, die Sie kostenlos beim Herausgeber bestellen können:
- "Wenn das Gedächtnis nachlässt - Ratgeber für die Ambulante Betreuung demenzkranker älterer Menschen"
Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit - "Das Betreuungsrecht"
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Ansprechpartner vor Ort auf.